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Sicher fahren mit easy-Tipps!
Unter Umständen haben Sie ein für Sie unbekanntes
Fahrzeug gemietet. Nehmen Sie sich vor Fahrtantritt einen
Moment Zeit und lesen Sie ggf. die Betriebsanleitung.
Ein LKW ist kein PKW!
Unterschätzen Sie nicht die Ausmaße dieses Fahrzeuges
und bedenken Sie das ungewöhnliche Fahrverhalten.
Rangieren Sie niemals ohne Einweiser! Beim Rückwärtsfahren
kommt es häufig zu Schäden, die mit einem
Einweiser nicht passiert wären.
Reservierung
Ihre telefonische Reservierung nehmen wir gern entgegen.
Bei Rücktritt des Kunden 7 Tage vor Mietbeginn entstehen
keine Kosten. Bei Absage einer Reservierung durch
easyRent, bedingt durch nicht vorhandene Bonität des
Kunden, Fahrzeugausfall durch Unfall, technischen
Defekt oder andere nicht vorhersehbare Gründe (höhere
Gewalt) kann der Kunde keine Schadenersatzansprüche
gegen die easyRent Autovermietung geltend
machen.
Zahlungsbedingungen / Kaution
Bei Übergabe des Mietfahrzeuges wird eine Kaution in
Höhe der vorraussichtlichen Miete zzgl. einer Sicherheitsleistung
erhoben. Die Mindestkaution beträgt Euro
250,-, die Zahlungsart bestimmt der Vermieter.
Kraftstoff / Fahrzeugrückgabe
Alle Preise schließen Ölverbrauch und Wartung ein,
jedoch nicht den Kraftstoffverbrauch. Die Fahrzeugrückgabe
erfolgt nur während der Öffnungszeiten bei
der easyRent Niederlassung. Die Benutzung des Nachteinwurfes
erfolgt auf eigene Gefahr.
Auslandsfahrten
Der Mieter muß eventuelle Auslandsfahrten bei der
easyRent Autovermietung GmbH vor Anmietung bekanntgeben.
Der Mieter haftet bei ungenehmigten
Grenzüberschreitungen für eventuelle Rückführgebühren.
Verlängerung der Mietdauer
Eine Mietvertragsverlängerung muß mindestens 48 Std.
vor dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt mit einer
Mietvorrauszahlung angezeigt werden. Ohne weitere
Vorrauszahlung entfällt jeglicher Versicherungsschutz.
Bei nicht oder verspätet angezeigter Verlängerung wird
dem Mieter eine Bearbeitungsgebühr von pauschal
Euro 50,- pro Tag zusätzlich zur Mietgebühr berechnet.
Sollte der Kunde nicht spätestens 24 Std. nach dem vertragsgemäß
vereinbarten Rückgabezeitpunkt mit dem
Mietfahrzeug in der easyRent Autovermietung erschienen
sein, wird gegen ihn umgehend eine Anzeige wegen
des bestehenden Verdachts der Unterschlagung erstattet.
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Mindestalter
Das Mindestalter des Fahrers beträgt 21 Jahre. Er muß
mindestens zwei Jahre in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis
sein.
Zusätzlicher Fahrer
Die Versicherung gilt nur für einen Fahrer. Weitere
Fahrer können durch Zuzahlung von Euro 7,50 pro Tag und
Fahrer versichert werden.
Fahrzeugreinigung
Wird das Fahrzeug extrem verschmutzt zurückgegeben
(Ladegutreste auf der Ladefläche, Essenreste, sonstige
Flüssigkeiten auf Polster oder Teppich usw.) werden
dem Mieter die Kosten für Herstellung des Urzustandes
berechnet.
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet während der Mietdauer pro Schaden
in Höhe der Selbstbeteiligung.
Für alle durch Ladegut entstandenen Schäden, sowie
Schäden an den Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung
der Fahrzeugabmessungen verursacht wurden,
haftet der Mieter in voller Höhe, auch bei vereinbarter
Haftungsbegrenzung. Die Haftungsbegrenzung entfällt
ferner bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung
des Schadens (überhöhte Geschwindigkeit,
Nichtverschliessen des Fahrzeuges, telefonieren während
der Fahrt etc.), insbesondere bei alkoholisch oder
medikamentös bedingter Fahruntüchtigkeit (für die der
Mieter beweispflichtig ist). Die Haftungsbegrenzung
entfällt auch, wenn bei einem Unfall die Polizei nicht
hinzugezogen wird. Alle bei Rückgabe nicht angezeigten
Schäden (Unfallbericht und Polizei) werden dem Mieter
in voller Höhe in Rechnung gestellt, unabhängig von
einer evtl. vereinbarten Haftungsbeschränkung. Der
Mieter ist für die Eintragung der vorhandenen Schäden
in den Mietvertrag verantwortlich. Alle nicht eingetragenen
Schäden werden dem Mieter entsprechend in
Rechnung gestellt.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten im Umgang
mit LKWs nehmen überhand. Um dieser Entwicklung
entgegen zu treten, haben wir unsere KFZ-Versicherung
angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine
Ursache hin zu untersuchen. Dieses bringt in der Regel
für Schuldigen und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten
mit sich.
Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den
Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt
werden.
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